Worum geht's
Das hier ist die Landkarte, kein Fachtext. Zwölf Punkte in der Reihenfolge, in der sie abzuarbeiten sind – jeder mit einem Link auf den Guide, der ihn im Detail erklärt. Wer die Reihenfolge dreht und erst listet, zahlt später doppelt: Registrierungen lassen sich nicht rückwirkend erledigen, Abmahnungen und Verkaufssperren dagegen schon.
Schritt für Schritt
1. Klären: privat oder gewerblich
Nicht das Bauchgefühl entscheidet, sondern Wiederholungsabsicht, Umfang und Gewinnerzielungsabsicht. Seit die Plattformen nach DAC7 melden, sieht das Finanzamt deine Zahlen ohnehin. → Privat oder gewerblich
2. Gewerbe anmelden (§ 14 GewO)
Beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde, anzuzeigen ist der Beginn des Betriebs. Tätigkeitsbeschreibung breit genug formulieren. → Anmeldung & Stammdaten
3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Elektronisch über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (§ 138 AO). Läuft ohne Aufforderung – warte nicht auf Post. → Anmeldung & Stammdaten
4. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung entscheiden
Der Kleinunternehmerstatus gilt automatisch, wenn du die Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG einhältst: 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr. Wählen musst du ihn nicht, die Angabe im Fragebogen fixiert die Entscheidung nicht. Bindend ist nur der Verzicht. Den kannst du nach § 19 Abs. 3 UStG bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklären. Er bindet dich dann mindestens fünf Kalenderjahre; ein Widerruf wirkt erst ab Beginn eines späteren Kalenderjahres. Die Kriterien stehen im Guide – die Wahl für deinen Fall gehört mit einem Steuerberater besprochen. → Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
5. USt-IdNr. beantragen (§ 27a UStG)
Häkchen im Fragebogen, Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ohne sie schalten Marktplätze dich früher oder später ab. → Anmeldung & Stammdaten
6. Konto und Zahlungskonto trennen
Geschäftskonto plus Business-Zahlungskonto, ab dem ersten Einkauf. Vermischst du privat und geschäftlich, schaut bei einer Prüfung jemand in dein komplettes Privatkonto. → Konto, Belege, Buchhaltung
7. Belegablage aufsetzen – vor dem ersten Einkauf
Ordnerstruktur, feste Dateinamen, SKU als Klammer, Verfahrensdokumentation auf einer Seite. Rückwirkend baut man das nicht sauber. → Konto, Belege, Buchhaltung
8. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung
Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren; ohne Registrierung gilt ein Inverkehrbringverbot (§ 9 VerpackG). Als Versandhändler bist du für Versandkarton, Füllmaterial und Klebeband Hersteller. Registrierung allein reicht nicht – dazu kommt der Vertrag mit einem dualen System. → Produkt-Compliance
9. Weitere Register prüfen: WEEE, Batterien
Verkaufst du Elektrogeräte oder Batterien, kommen eigene Registrierungspflichten dazu. Marktplätze verlangen die Nummern beim Anlegen der Angebote. → Produkt-Compliance
10. GPSR-Pflichtangaben vorbereiten
Hersteller- und Verantwortliche-Person-Angaben, Kontaktdaten, Produktidentifikation, Warnhinweise – die Felder gehören ins Listing, nicht in die Nachbesserung. Sammle die Daten beim Einkauf, nicht beim Listen. → Produkt-Compliance
11. Rechtstexte einbinden: Impressum, Widerruf, Widerrufsbutton, Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern brauchst du Impressum, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und – wo Verträge online geschlossen werden – den Widerrufsbutton. Gewährleistung lässt sich bei Neuware nicht wegklicken. → Rechtstexte, Widerruf, Gewährleistung
12. Plattformkonto auf gewerblich umstellen und erste Kalkulation rechnen
Konto auf gewerblich umstellen, dann Name, Anschrift, Rechtsform und USt-IdNr. exakt so eintragen, wie sie beim Finanzamt stehen. Erst danach rechnest du den ersten Deal durch: Einkauf, Plattformgebühr, Versand, Verpackung, Retourenquote, Steuer.
Reihenfolge beim Rechnen: Deal-Formel für BUY/HOLD/SKIP, Gebührenkarte 2026 für die echten Abzüge, Preishistorie & Sell-Through für die Frage, ob der Preis überhaupt hält.
Flipcheck rechnet Gebühren und Marge direkt beim Scannen des Artikels durch und gibt BUY/HOLD/SKIP aus. Ersetzt die Punkte 1 bis 11 nicht.
Die teuersten Fehler
Was passiert, wenn man erst listet und dann anmeldet – in der Reihenfolge, in der es typischerweise eintritt:
- Verpackungsregister fehlt. Ohne LUCID-Nummer darfst du nicht in Verkehr bringen. Marktplätze prüfen die Registrierung und sperren Angebote; dazu drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber.
- Kein Impressum, keine Widerrufsbelehrung. Abmahnfähig ab dem ersten Angebot. Und die Widerrufsfrist beginnt bei fehlender Belehrung nicht ordnungsgemäß zu laufen – der Kunde kann sehr viel später noch zurückgeben.
- USt-IdNr. nicht hinterlegt oder Stammdaten weichen ab. Marktplätze haften nach § 25e UStG mit und schalten dich ab, bis die Daten passen. Ein Buchstabe Unterschied reicht.
- Erst gelistet, dann angemeldet. Die Umsätze existieren trotzdem und werden nach DAC7 gemeldet. Rückwirkende Gewerbeanmeldung, Nachzahlung von Umsatzsteuer aus dem Bruttopreis, im schlechtesten Fall ein Bußgeldverfahren wegen verspäteter Anzeige.
- Ohne Kalkulation eingekauft. Marktplatzgebühren, Versand, Verpackung und Retouren fressen die Marge, die du im Kopf hattest. Der Fehler steckt dann im Lager und ist gebundenes Geld.
Wenn's schiefgeht
Du hast schon gelistet oder verkauft, ohne die Punkte abzuarbeiten:
- Angebote pausieren, nicht löschen. Pausieren stoppt den Schaden. Löschen vernichtet Daten, die du für die Nacherfassung brauchst.
- Die harten Sperren zuerst schließen: LUCID-Registrierung plus Systembeteiligung, Rechtstexte, Gewerbeanmeldung. Das sind die Punkte, die laufend weiterwirken, solange sie offen sind.
- Umsätze vollständig aufbereiten und steuerlich klären lassen. Zieh Transaktionsberichte aller Plattformen und Kontoauszüge, bevor du beim Finanzamt etwas erklärst. Bei bereits gelaufenen Umsätzen ohne Anmeldung gehört der nächste Schritt zu einem Steuerberater – Selbstanzeige und Nacherklärung sind keine Do-it-yourself-Themen.
Stand & Quellen
Stand: 08/2026
