KETERKETER
Guides · Level 1 — legal handlungsfähig

Startcheck: 12 Punkte, bevor dein erstes Listing online geht

Die Reihenfolge, in der du anmeldest, registrierst und kalkulierst – mit Link zum Detail-Guide.

Guide 1 4 Min Stand 08/2026 frei lesbar
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage zum Stand 08/2026 dar. Er berücksichtigt weder deinen konkreten Sachverhalt noch deine Vertragsgestaltung und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Eine Prüfung einzelner Sachverhalte findet auch in unseren Foren, Chats und Support-Kanälen nicht statt. Rechtsprechung und Gesetzgebung ändern sich; für die Aktualität nach dem genannten Stand wird keine Gewähr übernommen.

Worum geht's

Das hier ist die Landkarte, kein Fachtext. Zwölf Punkte in der Reihenfolge, in der sie abzuarbeiten sind – jeder mit einem Link auf den Guide, der ihn im Detail erklärt. Wer die Reihenfolge dreht und erst listet, zahlt später doppelt: Registrierungen lassen sich nicht rückwirkend erledigen, Abmahnungen und Verkaufssperren dagegen schon.

Schritt für Schritt

1. Klären: privat oder gewerblich

Nicht das Bauchgefühl entscheidet, sondern Wiederholungsabsicht, Umfang und Gewinnerzielungsabsicht. Seit die Plattformen nach DAC7 melden, sieht das Finanzamt deine Zahlen ohnehin. → Privat oder gewerblich

2. Gewerbe anmelden (§ 14 GewO)

Beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde, anzuzeigen ist der Beginn des Betriebs. Tätigkeitsbeschreibung breit genug formulieren. → Anmeldung & Stammdaten

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Elektronisch über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (§ 138 AO). Läuft ohne Aufforderung – warte nicht auf Post. → Anmeldung & Stammdaten

4. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung entscheiden

Der Kleinunternehmerstatus gilt automatisch, wenn du die Grenzen des § 19 Abs. 1 UStG einhältst: 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr. Wählen musst du ihn nicht, die Angabe im Fragebogen fixiert die Entscheidung nicht. Bindend ist nur der Verzicht. Den kannst du nach § 19 Abs. 3 UStG bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres erklären. Er bindet dich dann mindestens fünf Kalenderjahre; ein Widerruf wirkt erst ab Beginn eines späteren Kalenderjahres. Die Kriterien stehen im Guide – die Wahl für deinen Fall gehört mit einem Steuerberater besprochen. → Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung

5. USt-IdNr. beantragen (§ 27a UStG)

Häkchen im Fragebogen, Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ohne sie schalten Marktplätze dich früher oder später ab. → Anmeldung & Stammdaten

6. Konto und Zahlungskonto trennen

Geschäftskonto plus Business-Zahlungskonto, ab dem ersten Einkauf. Vermischst du privat und geschäftlich, schaut bei einer Prüfung jemand in dein komplettes Privatkonto. → Konto, Belege, Buchhaltung

7. Belegablage aufsetzen – vor dem ersten Einkauf

Ordnerstruktur, feste Dateinamen, SKU als Klammer, Verfahrensdokumentation auf einer Seite. Rückwirkend baut man das nicht sauber. → Konto, Belege, Buchhaltung

8. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung

Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren; ohne Registrierung gilt ein Inverkehrbringverbot (§ 9 VerpackG). Als Versandhändler bist du für Versandkarton, Füllmaterial und Klebeband Hersteller. Registrierung allein reicht nicht – dazu kommt der Vertrag mit einem dualen System. → Produkt-Compliance

9. Weitere Register prüfen: WEEE, Batterien

Verkaufst du Elektrogeräte oder Batterien, kommen eigene Registrierungspflichten dazu. Marktplätze verlangen die Nummern beim Anlegen der Angebote. → Produkt-Compliance

10. GPSR-Pflichtangaben vorbereiten

Hersteller- und Verantwortliche-Person-Angaben, Kontaktdaten, Produktidentifikation, Warnhinweise – die Felder gehören ins Listing, nicht in die Nachbesserung. Sammle die Daten beim Einkauf, nicht beim Listen. → Produkt-Compliance

11. Rechtstexte einbinden: Impressum, Widerruf, Widerrufsbutton, Gewährleistung

Gegenüber Verbrauchern brauchst du Impressum, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und – wo Verträge online geschlossen werden – den Widerrufsbutton. Gewährleistung lässt sich bei Neuware nicht wegklicken. → Rechtstexte, Widerruf, Gewährleistung

12. Plattformkonto auf gewerblich umstellen und erste Kalkulation rechnen

Konto auf gewerblich umstellen, dann Name, Anschrift, Rechtsform und USt-IdNr. exakt so eintragen, wie sie beim Finanzamt stehen. Erst danach rechnest du den ersten Deal durch: Einkauf, Plattformgebühr, Versand, Verpackung, Retourenquote, Steuer.

Reihenfolge beim Rechnen: Deal-Formel für BUY/HOLD/SKIP, Gebührenkarte 2026 für die echten Abzüge, Preishistorie & Sell-Through für die Frage, ob der Preis überhaupt hält.

Flipcheck rechnet Gebühren und Marge direkt beim Scannen des Artikels durch und gibt BUY/HOLD/SKIP aus. Ersetzt die Punkte 1 bis 11 nicht.

Die teuersten Fehler

Was passiert, wenn man erst listet und dann anmeldet – in der Reihenfolge, in der es typischerweise eintritt:

Wenn's schiefgeht

Du hast schon gelistet oder verkauft, ohne die Punkte abzuarbeiten:

  1. Angebote pausieren, nicht löschen. Pausieren stoppt den Schaden. Löschen vernichtet Daten, die du für die Nacherfassung brauchst.
  2. Die harten Sperren zuerst schließen: LUCID-Registrierung plus Systembeteiligung, Rechtstexte, Gewerbeanmeldung. Das sind die Punkte, die laufend weiterwirken, solange sie offen sind.
  3. Umsätze vollständig aufbereiten und steuerlich klären lassen. Zieh Transaktionsberichte aller Plattformen und Kontoauszüge, bevor du beim Finanzamt etwas erklärst. Bei bereits gelaufenen Umsätzen ohne Anmeldung gehört der nächste Schritt zu einem Steuerberater – Selbstanzeige und Nacherklärung sind keine Do-it-yourself-Themen.

Stand & Quellen

Stand: 08/2026