Worum geht's
Es gibt zwei Arten, Umsatz zu verlieren. Die eine merkst du sofort: Ware verkauft sich nicht. Die andere merkst du erst beim Blick in die Zahlen – das Angebot war drei Wochen deaktiviert, weil ein Feld leer war. Marktplätze sind gesetzlich verpflichtet, Registrierungsnummern zu prüfen und Angebote zu sperren, wenn sie fehlen. Das passiert automatisch, ohne Vorwarnung, und die Freischaltung dauert Wochen bis Monate. Dieser Guide beschreibt die vier Regelwerke, die das auslösen.
Das ist eine Beschreibung der Regeln, keine Rechtsberatung. Ob und wie sie auf dein Sortiment zutreffen, hängt vom Einzelfall ab – dafür brauchst du einen Anwalt oder Steuerberater.
Die Regeln
1. Verpackung: LUCID, Systembeteiligung, VerpackDG
Wer ist betroffen? Jeder, der in Deutschland gewerblich Ware verpackt an Endkunden versendet. Nicht nur Produktverpackungen – auch der Versandkarton, das Klebeband und die Luftpolsterfolie. Es gibt keine Bagatellgrenze.
Zwei Schritte, beide vor dem ersten Versand:
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Kostenlos, online, du bekommst eine LUCID-Nummer.
- Systembeteiligung bei einem dualen System. Das ist der kostenpflichtige Teil – du lizenzierst die Verpackungsmengen, die du in Verkehr bringst. Anschließend meldest du dieselben Mengen im LUCID.
Registrierung ohne Systembeteiligung reicht nicht. Beides muss stehen, bevor die erste Sendung rausgeht.
Die Sanktionen: Nach § 36 VerpackG drohen Bußgelder bis 100.000 € bei fehlender Registrierung und bis 200.000 € bei fehlender Systembeteiligung – je Verstoß. Dazu kommt das faktische Vertriebsverbot: Nach § 9 Abs. 5 Satz 2 VerpackG dürfen Vertreiber Verpackungen nicht zum Verkauf anbieten und Marktplatzbetreiber dürfen das Anbieten nicht ermöglichen, wenn die Hersteller dieser Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Die parallele Sperrpflicht bei fehlender Systembeteiligung steht in § 7 Abs. 7 Satz 2 VerpackG. Ohne gültige LUCID-Nummer wird gesperrt.
Was sich 2026 ändert: Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 gilt ab dem 12.08.2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Parallel tritt in Deutschland das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft und löst das VerpackG weitgehend ab. Der Bundestag hat es am 11.06.2026 beschlossen.
Für dich praktisch relevant sind die Übergangsfristen:
| Situation | Frist |
|---|---|
| Erstmals registrierungspflichtig, noch nicht im LUCID | Registrierung bis 12.09.2026 |
| Bereits im LUCID registriert | Registrierung an die neuen Vorgaben anpassen bis 12.11.2026 |
| Systembeteiligungen, die vor dem 12.08.2026 abgeschlossen wurden | laufen längstens bis 31.12.2026 weiter |
LUCID bleibt das zentrale Register – deine bestehende Nummer verfällt nicht. Aber die Registrierung muss angefasst werden, weil sich Verpackungsdefinitionen und meldepflichtige Kategorien verschieben. Manche Betriebe werden neu pflichtig, andere fallen raus. Prüfe die Fristen im LUCID-Portal selbst; sie sind hier nach dem Stand 08/2026 wiedergegeben.
2. GPSR: die Pflichtfelder im Listing
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13.12.2024 unmittelbar. Sie ist der Grund, warum eBay, Amazon und Kaufland seither Pflichtfelder für Herstellerangaben eingeführt haben.
Was nach Art. 19 in jedem einzelnen Online-Angebot stehen muss:
- Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers, Postanschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder Kontaktseite)
- Bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich: die verantwortliche Person in der EU – Name und Kontaktdaten. Ohne EU-Verantwortlichen darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
- Produktidentifikatoren: Abbildung des Produkts, Typ, Charge oder Seriennummer
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen – in deutscher Sprache, sichtbar im Angebot, nicht nur im Beipackzettel
Die Falle für Reseller: Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder es so verändert, dass die Sicherheit betroffen sein kann, gilt selbst als Hersteller – mit allen Herstellerpflichten. Private-Label aus Fernost heißt: Du bist der Hersteller, du brauchst die technische Dokumentation, du haftest.
Was für Gebrauchtware gilt: Die GPSR gilt auch für gebrauchte Produkte, solange ein Wirtschaftsakteur sie verkauft – also du als Gewerbetreibender. Privatverkäufe fallen in der Regel nicht darunter. Auch reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte sind erfasst. Ausgenommen sind Antiquitäten sowie Produkte, die vor ihrer Verwendung erst repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen – vorausgesetzt, sie sind eindeutig als solche gekennzeichnet. Ein als Bastlerware klar deklariertes Gerät ist etwas anderes als ein als funktionsfähig verkauftes.
Bei Gebrauchtware ohne Originalverpackung ist der Herstellername oft die einzige Angabe, die du sicher hast. Trag ein, was belegbar ist, und erfinde nichts – falsche Herstellerangaben sind schlechter als eine ehrliche Zustandsbeschreibung.
3. ElektroG / WEEE
Wer ist betroffen? Wer Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Das trifft dich beim Import aus dem Drittland und beim Weiterverkauf von Ware, die vorher noch nicht in Deutschland auf dem Markt war. Der Gerätebegriff ist weit: Auch ein LED-Leuchtmittel, ein Kabel mit Elektronik oder ein Schuh mit blinkender Sohle kann darunterfallen.
Was du brauchst: Eine WEEE-Registrierungsnummer der stiftung ear, beantragt vor dem ersten Anbieten. Die Nummer musst du beim Angebot und auf Rechnungen angeben. Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister sind seit dem 01.07.2023 verpflichtet, die Registrierung zu prüfen – fehlt die Nummer, wird automatisch gesperrt.
Der Zeitfaktor: Die Bearbeitung bei der stiftung ear kann Monate dauern. Verkaufen darfst du erst, wenn die Nummer erteilt ist – nicht ab Antragstellung. Wer eine Container-Lieferung einplant, muss die Registrierung Monate vorher starten.
Sanktionen: Bußgelder bis 100.000 €. Behörden können zusätzlich die mit nicht registrierten Geräten erzielten Erlöse abschöpfen und die Rückholung bereits verkaufter Geräte auf deine Kosten anordnen.
4. Batterien: BattDG
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 07.10.2025 in Kraft getreten und hat das alte BattG abgelöst. Es setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 um.
Was neu ist: Aus drei Batteriearten sind fünf Kategorien geworden – Gerätebatterien, Industriebatterien, Starterbatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien). Registriert wird ebenfalls bei der stiftung ear, je Kategorie.
Die Frist, die viele verpasst haben: Seit dem 01.01.2026 besteht die Pflicht zur Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), und zwar für jede Batteriekategorie einzeln. Der Nachweis war bis zum 15.01.2026 gegenüber der stiftung ear zu erbringen. Wer nachträglich einsteigt, muss den Nachweis nachholen. Bußgelder bis 100.000 €.
Relevant für Reseller: Batterien stecken in mehr Produkten, als man denkt – Fernbedienungen, Spielzeug, kabellose Kopfhörer, Grußkarten mit Sound. Verkaufst du ein Gerät mit eingebautem Akku, brauchst du in der Regel beides: WEEE und Batterieregistrierung.
Die teuersten Fehler
- Erst verkaufen, dann registrieren. Die WEEE-Nummer kommt Monate nach dem Antrag. Wer die Ware schon im Lager hat, zahlt Lagerkosten für unverkäufliche Bestände und riskiert die Erlösabschöpfung obendrauf.
- LUCID registriert, aber keine Systembeteiligung. Der häufigste Verpackungsfehler. Die Registrierung ist kostenlos und schnell erledigt – deshalb hört man danach oft auf. Der teure Teil (bis 200.000 € Bußgeldrahmen) ist genau der zweite Schritt.
- GPSR-Pflichtfelder nur bei neuen Listings gefüllt. Marktplätze deaktivieren rückwirkend auch Altbestände. Ein Sortiment mit 400 Listings, von denen 350 vor Dezember 2024 angelegt wurden, ist ein Totalausfall in Warteposition.
- Private-Label-Ware ohne EU-Verantwortlichen importiert. Ohne benannten EU-Verantwortlichen darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden. Das ist kein Formfehler, den man nachreicht – die Ware bleibt bis dahin liegen.
- Batterien im Produkt übersehen. Ein einzelner Artikel mit Knopfzelle löst die volle Registrierungspflicht für die Kategorie Gerätebatterien aus.
Wenn's schiefgeht
- Erst den Verkauf stoppen, dann reparieren. Wenn eine Registrierung fehlt, ist jeder weitere Verkauf ein weiterer Verstoß. Angebote deaktivieren ist unangenehm, aber billiger als die Erlösabschöpfung.
- Registrierung sofort beantragen und dokumentieren. LUCID und Systembeteiligung gehen in Tagen, stiftung ear dauert. Antragsdatum, Aktenzeichen und Schriftverkehr sauber ablegen – das ist deine Grundlage, wenn eine Behörde oder eine Abmahnung kommt.
- Bei Abmahnung oder Behördenschreiben: keine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne dass ein Anwalt draufgeschaut hat. Fristen in Abmahnungen sind kurz, aber die Unterschrift bindet dich oft jahrelang mit Vertragsstrafen. Anwalt einschalten, bevor du reagierst.
Für den Listing-Alltag hilft eine simple Regel: kein Artikel geht online, bevor Herstellerangaben, EU-Verantwortlicher und alle einschlägigen Registrierungsnummern im Datensatz stehen. Wer sein Inventar in Flipcheck pflegt, kann diese Felder pro Artikel hinterlegen und vor dem Listing prüfen, statt sie in jedem Marktplatz-Formular neu zu suchen.
Verwandt: Startcheck für die Reihenfolge vor dem ersten Listing, Impressum, Widerruf, Gewährleistung für die Vertragsseite.
Stand & Quellen
Stand: 08/2026. Fristen und Bußgeldrahmen ändern sich – prüfe die Originalquellen, bevor du handelst.
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), LUCID und PPWR-Umsetzung:
verpackungsregister.org - Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) und Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) im Volltext:
eur-lex.europa.eu - Bundesumweltministerium, Fragen und Antworten zur EU-Produktsicherheitsverordnung:
bundesumweltministerium.de - stiftung elektro-altgeräte register (WEEE-Registrierung und BattDG):
stiftung-ear.de
