KETERKETER
Guides · Level 4 — Verkaufen & Ausliefern

Produkt-Compliance, die dein Listing abschaltet: GPSR, LUCID/VerpackDG, WEEE, Batterien

Die vier Registrierungen und Pflichtfelder, ohne die Marktplätze deine Angebote technisch sperren.

Guide 20 7 Min Stand 08/2026 frei lesbar
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage zum Stand 08/2026 dar. Er berücksichtigt weder deinen konkreten Sachverhalt noch deine Vertragsgestaltung und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Eine Prüfung einzelner Sachverhalte findet auch in unseren Foren, Chats und Support-Kanälen nicht statt. Rechtsprechung und Gesetzgebung ändern sich; für die Aktualität nach dem genannten Stand wird keine Gewähr übernommen.

Worum geht's

Es gibt zwei Arten, Umsatz zu verlieren. Die eine merkst du sofort: Ware verkauft sich nicht. Die andere merkst du erst beim Blick in die Zahlen – das Angebot war drei Wochen deaktiviert, weil ein Feld leer war. Marktplätze sind gesetzlich verpflichtet, Registrierungsnummern zu prüfen und Angebote zu sperren, wenn sie fehlen. Das passiert automatisch, ohne Vorwarnung, und die Freischaltung dauert Wochen bis Monate. Dieser Guide beschreibt die vier Regelwerke, die das auslösen.

Das ist eine Beschreibung der Regeln, keine Rechtsberatung. Ob und wie sie auf dein Sortiment zutreffen, hängt vom Einzelfall ab – dafür brauchst du einen Anwalt oder Steuerberater.

Die Regeln

1. Verpackung: LUCID, Systembeteiligung, VerpackDG

Wer ist betroffen? Jeder, der in Deutschland gewerblich Ware verpackt an Endkunden versendet. Nicht nur Produktverpackungen – auch der Versandkarton, das Klebeband und die Luftpolsterfolie. Es gibt keine Bagatellgrenze.

Zwei Schritte, beide vor dem ersten Versand:

  1. Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Kostenlos, online, du bekommst eine LUCID-Nummer.
  2. Systembeteiligung bei einem dualen System. Das ist der kostenpflichtige Teil – du lizenzierst die Verpackungsmengen, die du in Verkehr bringst. Anschließend meldest du dieselben Mengen im LUCID.

Registrierung ohne Systembeteiligung reicht nicht. Beides muss stehen, bevor die erste Sendung rausgeht.

Die Sanktionen: Nach § 36 VerpackG drohen Bußgelder bis 100.000 € bei fehlender Registrierung und bis 200.000 € bei fehlender Systembeteiligung – je Verstoß. Dazu kommt das faktische Vertriebsverbot: Nach § 9 Abs. 5 Satz 2 VerpackG dürfen Vertreiber Verpackungen nicht zum Verkauf anbieten und Marktplatzbetreiber dürfen das Anbieten nicht ermöglichen, wenn die Hersteller dieser Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Die parallele Sperrpflicht bei fehlender Systembeteiligung steht in § 7 Abs. 7 Satz 2 VerpackG. Ohne gültige LUCID-Nummer wird gesperrt.

Was sich 2026 ändert: Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025/40 gilt ab dem 12.08.2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Parallel tritt in Deutschland das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft und löst das VerpackG weitgehend ab. Der Bundestag hat es am 11.06.2026 beschlossen.

Für dich praktisch relevant sind die Übergangsfristen:

SituationFrist
Erstmals registrierungspflichtig, noch nicht im LUCIDRegistrierung bis 12.09.2026
Bereits im LUCID registriertRegistrierung an die neuen Vorgaben anpassen bis 12.11.2026
Systembeteiligungen, die vor dem 12.08.2026 abgeschlossen wurdenlaufen längstens bis 31.12.2026 weiter

LUCID bleibt das zentrale Register – deine bestehende Nummer verfällt nicht. Aber die Registrierung muss angefasst werden, weil sich Verpackungsdefinitionen und meldepflichtige Kategorien verschieben. Manche Betriebe werden neu pflichtig, andere fallen raus. Prüfe die Fristen im LUCID-Portal selbst; sie sind hier nach dem Stand 08/2026 wiedergegeben.

2. GPSR: die Pflichtfelder im Listing

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13.12.2024 unmittelbar. Sie ist der Grund, warum eBay, Amazon und Kaufland seither Pflichtfelder für Herstellerangaben eingeführt haben.

Was nach Art. 19 in jedem einzelnen Online-Angebot stehen muss:

Die Falle für Reseller: Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder es so verändert, dass die Sicherheit betroffen sein kann, gilt selbst als Hersteller – mit allen Herstellerpflichten. Private-Label aus Fernost heißt: Du bist der Hersteller, du brauchst die technische Dokumentation, du haftest.

Was für Gebrauchtware gilt: Die GPSR gilt auch für gebrauchte Produkte, solange ein Wirtschaftsakteur sie verkauft – also du als Gewerbetreibender. Privatverkäufe fallen in der Regel nicht darunter. Auch reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte sind erfasst. Ausgenommen sind Antiquitäten sowie Produkte, die vor ihrer Verwendung erst repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen – vorausgesetzt, sie sind eindeutig als solche gekennzeichnet. Ein als Bastlerware klar deklariertes Gerät ist etwas anderes als ein als funktionsfähig verkauftes.

Bei Gebrauchtware ohne Originalverpackung ist der Herstellername oft die einzige Angabe, die du sicher hast. Trag ein, was belegbar ist, und erfinde nichts – falsche Herstellerangaben sind schlechter als eine ehrliche Zustandsbeschreibung.

3. ElektroG / WEEE

Wer ist betroffen? Wer Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Das trifft dich beim Import aus dem Drittland und beim Weiterverkauf von Ware, die vorher noch nicht in Deutschland auf dem Markt war. Der Gerätebegriff ist weit: Auch ein LED-Leuchtmittel, ein Kabel mit Elektronik oder ein Schuh mit blinkender Sohle kann darunterfallen.

Was du brauchst: Eine WEEE-Registrierungsnummer der stiftung ear, beantragt vor dem ersten Anbieten. Die Nummer musst du beim Angebot und auf Rechnungen angeben. Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister sind seit dem 01.07.2023 verpflichtet, die Registrierung zu prüfen – fehlt die Nummer, wird automatisch gesperrt.

Der Zeitfaktor: Die Bearbeitung bei der stiftung ear kann Monate dauern. Verkaufen darfst du erst, wenn die Nummer erteilt ist – nicht ab Antragstellung. Wer eine Container-Lieferung einplant, muss die Registrierung Monate vorher starten.

Sanktionen: Bußgelder bis 100.000 €. Behörden können zusätzlich die mit nicht registrierten Geräten erzielten Erlöse abschöpfen und die Rückholung bereits verkaufter Geräte auf deine Kosten anordnen.

4. Batterien: BattDG

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 07.10.2025 in Kraft getreten und hat das alte BattG abgelöst. Es setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 um.

Was neu ist: Aus drei Batteriearten sind fünf Kategorien geworden – Gerätebatterien, Industriebatterien, Starterbatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien). Registriert wird ebenfalls bei der stiftung ear, je Kategorie.

Die Frist, die viele verpasst haben: Seit dem 01.01.2026 besteht die Pflicht zur Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), und zwar für jede Batteriekategorie einzeln. Der Nachweis war bis zum 15.01.2026 gegenüber der stiftung ear zu erbringen. Wer nachträglich einsteigt, muss den Nachweis nachholen. Bußgelder bis 100.000 €.

Relevant für Reseller: Batterien stecken in mehr Produkten, als man denkt – Fernbedienungen, Spielzeug, kabellose Kopfhörer, Grußkarten mit Sound. Verkaufst du ein Gerät mit eingebautem Akku, brauchst du in der Regel beides: WEEE und Batterieregistrierung.

Die teuersten Fehler

Wenn's schiefgeht

  1. Erst den Verkauf stoppen, dann reparieren. Wenn eine Registrierung fehlt, ist jeder weitere Verkauf ein weiterer Verstoß. Angebote deaktivieren ist unangenehm, aber billiger als die Erlösabschöpfung.
  2. Registrierung sofort beantragen und dokumentieren. LUCID und Systembeteiligung gehen in Tagen, stiftung ear dauert. Antragsdatum, Aktenzeichen und Schriftverkehr sauber ablegen – das ist deine Grundlage, wenn eine Behörde oder eine Abmahnung kommt.
  3. Bei Abmahnung oder Behördenschreiben: keine Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne dass ein Anwalt draufgeschaut hat. Fristen in Abmahnungen sind kurz, aber die Unterschrift bindet dich oft jahrelang mit Vertragsstrafen. Anwalt einschalten, bevor du reagierst.

Für den Listing-Alltag hilft eine simple Regel: kein Artikel geht online, bevor Herstellerangaben, EU-Verantwortlicher und alle einschlägigen Registrierungsnummern im Datensatz stehen. Wer sein Inventar in Flipcheck pflegt, kann diese Felder pro Artikel hinterlegen und vor dem Listing prüfen, statt sie in jedem Marktplatz-Formular neu zu suchen.

Verwandt: Startcheck für die Reihenfolge vor dem ersten Listing, Impressum, Widerruf, Gewährleistung für die Vertragsseite.

Stand & Quellen

Stand: 08/2026. Fristen und Bußgeldrahmen ändern sich – prüfe die Originalquellen, bevor du handelst.