Worum geht's
Anmelden ist der einfache Teil. Teuer wird es bei den Stammdaten danach: Marktplätze haften nach § 25e UStG für die Umsatzsteuer ihrer Händler und schalten dich ab, sobald die USt-IdNr. fehlt oder Name, Adresse und Rechtsform nicht exakt zu den Daten des Finanzamts passen. Ein Buchstabe Abweichung reicht für eine Verkaufssperre mitten in der Saison.
Schritt für Schritt
1. Gewerbe anmelden (§ 14 GewO)
Zuständig ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde, in vielen Kommunen inzwischen online. Anzuzeigen ist der Beginn des Betriebs – laut Gesetz "gleichzeitig", also nicht Wochen später.
Was du mitbringst:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Tätigkeitsbeschreibung, so konkret wie möglich, aber nicht zu eng: zum Beispiel "Online-Handel mit Waren, insbesondere Sneaker, Bekleidung und Elektronik"
- Gebühr: wird kommunal festgelegt, es gibt keinen bundesweiten Betrag. Der genaue Satz steht in der Gebührensatzung deiner Gemeinde – vorher dort prüfen.
Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung automatisch weiter an Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft und Statistikamt. Du bekommst also Post, auch wenn du nichts weiter tust.
2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Pflicht, elektronisch, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1b i.V.m. Abs. 4 AO). Papierform nur auf Antrag in Härtefällen. Warte nicht auf ein Schreiben des Finanzamts – die Frist läuft ohne Aufforderung.
Die Felder, an denen es hängt:
| Feld | Worum es geht |
|---|---|
| Umsatz- und Gewinnschätzung | Für das laufende und das folgende Jahr. Grundlage für Vorauszahlungen und für die Kleinunternehmer-Prüfung. |
| Kleinunternehmerregelung § 19 UStG | Grenzen: 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt die feste Grenze von 25.000 Euro, nicht die 100.000 Euro. Massgeblich ist der tatsächlich erzielte Gesamtumsatz – es gibt weder eine Prognose noch eine Hochrechnung auf ein volles Jahr. Überschreitest du die 25.000 Euro, endet die Kleinunternehmerregelung sofort: Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. |
| Ist- oder Soll-Versteuerung | Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) heisst: Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang. Auf Antrag möglich bis 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Soll-Versteuerung ist der Regelfall. |
| USt-IdNr. beantragen | Häkchen im Fragebogen setzen, dann vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer nach § 27a UStG. Das ist der wichtigste Klick des ganzen Formulars. |
| Bankverbindung / SEPA-Mandat | Für Erstattungen und Vorauszahlungen. |
| Gewinnermittlungsart | Für Einsteiger in der Regel Einnahmenüberschussrechnung. |
Zur Kleinunternehmer-Entscheidung: Es gibt keine Antwort, die für alle passt. Massgeblich sind deine erwartete Umsatzhöhe, der Anteil an Vorsteuer aus Wareneinkauf und Gebühren, deine Kundenstruktur und ob du Waren aus dem EU-Ausland beziehst. Der Verzicht auf § 19 UStG bindet dich mehrere Jahre – die genaue Bindungsfrist steht in § 19 UStG, kläre sie vor dem Häkchen. Die Kriterien im Detail stehen im Guide Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, die Entscheidung selbst gehört mit einem Steuerberater besprochen.
3. Steuernummer und USt-IdNr. abwarten
Das Finanzamt vergibt die Steuernummer, das BZSt die USt-IdNr. (Format DE plus neun Ziffern). Rechne mit einigen Wochen. Ohne beide Nummern kannst du auf keinem grossen Marktplatz gewerblich verkaufen.
Wichtig für Kleinunternehmer: Die Marktplätze verlangen die USt-IdNr. unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer ausweist. Kleinunternehmer sein befreit dich nicht von der Pflicht, eine Nummer zu haben.
4. IHK: Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbefreiung
Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung, ein Austritt ist nicht möglich. § 3 IHKG regelt aber zwei Befreiungen:
- Kleingewerbe: Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende sind beitragsfrei, wenn der jährliche Gewerbeertrag – hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb – 5.200 Euro nicht übersteigt.
- Existenzgründer: Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hatten und an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Eröffnungsjahr und im Folgejahr von Grundbeitrag und Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage – solange der Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.
Die Befreiung läuft nicht immer automatisch. Viele IHKs verlangen ein kurzes Antragsformular. Beitragsbescheid nicht ignorieren, sondern Befreiung beantragen.
5. Stammdaten auf den Marktplätzen: der kritische Teil
Nach § 22f UStG muss der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für jede Lieferung unter anderem aufzeichnen: vollständigen Namen und Anschrift des liefernden Unternehmers, elektronische Adresse oder Website, die vom BZSt erteilte USt-IdNr., die Steuernummer soweit bekannt, Bankverbindung, Beförderungsbeginn und Bestimmungsort, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes, Warenbeschreibung und Transaktionsnummer. Diese Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.
Der Hebel dahinter ist § 25e UStG: Der Betreiber haftet für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Die Haftung entfällt grundsätzlich, wenn dem Betreiber im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige USt-IdNr. nach § 27a UStG vorliegt. Deshalb prüfen Amazon, eBay und Kaufland deine Nummer maschinell gegen die Daten des BZSt – und deshalb sperren sie bei Abweichung sofort.
Was exakt übereinstimmen muss:
| Feld auf dem Marktplatz | Muss identisch sein mit |
|---|---|
| Name / Firmierung | Der beim Finanzamt und BZSt hinterlegten Bezeichnung – inklusive Zusätzen und Schreibweise |
| Rechtsform | Der tatsächlichen Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH) |
| Anschrift | Der Anschrift in den Finanzamtsdaten, nicht der Lager- oder Zustelladresse |
| USt-IdNr. | Der vom BZSt vergebenen Nummer, ohne Leerzeichen |
Typische Stolperstellen: Du trägst "Max Mustermann Handel" ein, beim BZSt steht "Max Mustermann". Du nutzt Umlaute mal als "ä", mal als "ae". Du bist umgezogen und hast es dem Finanzamt gemeldet, dem Marktplatz aber nicht. Jedes davon reicht für eine fehlgeschlagene Prüfung.
6. Was danach noch kommt
Verpackungsregister LUCID, WEEE-Registrierung bei Elektrogeräten, Batterieregistrierung und die GPSR-Pflichten sind eigene Registrierungen mit eigenen Fristen. Sie sind im Guide Produkt-Compliance beschrieben. Rechtstexte für den Shop stehen im Guide Impressum, Widerruf, Gewährleistung.
Die teuersten Fehler
- USt-IdNr. im Fragebogen nicht mitbeantragt – Nachbeantragung dauert Wochen, in denen du auf den Marktplätzen nicht verkaufen kannst. Der Wareneinkauf liegt derweil im Regal.
- Firmierung weicht vom Finanzamtsdatensatz ab – die automatische Prüfung schlägt fehl, das Konto wird gesperrt. Entsperrung dauert, während laufende Bestellungen storniert und Kontokennzahlen beschädigt werden.
- Monatsfrist für den ELSTER-Fragebogen verpasst – das Finanzamt schätzt Besteuerungsgrundlagen, es drohen Verspätungszuschläge, und die Steuernummer kommt später als dein erster geplanter Verkaufstag.
- Umsatzprognose ins Blaue geschätzt – zu niedrig bedeutet Nachzahlung plus angepasste Vorauszahlungen, zu hoch bedeutet gebundene Liquidität. Rechne mit deiner echten Einkaufsplanung, nicht mit Wunschzahlen.
- IHK-Bescheid ignoriert statt Befreiung beantragt – Beiträge werden fällig, obwohl die Voraussetzungen des § 3 IHKG vorliegen könnten. Ein Formular hätte gereicht.
Wenn's schiefgeht
- Bei Sperre wegen Stammdaten: Deine Daten im Marktplatz-Konto Zeichen für Zeichen mit dem Bescheid des BZSt und dem Schreiben des Finanzamts vergleichen. Die Gültigkeit der Nummer lässt sich über die Bestätigungsabfrage beim BZSt prüfen.
- Abweichung korrigieren, dann nachweisen: Falsches Feld im Marktplatz-Konto anpassen. Steht der Fehler beim Finanzamt oder BZSt, dort die Änderung veranlassen und den Bestätigungsbescheid dem Marktplatz-Support als Nachweis hochladen.
- Frist verpasst: Fragebogen sofort nachreichen und den verspäteten Eingang kurz begründen. Wer wartet, bekommt geschätzt – und Schätzungen fallen selten günstig aus.
Dieser Guide beschreibt den Ablauf, nicht die für dich richtige Wahl. Kleinunternehmerregelung, Versteuerungsart und Rechtsform gehören mit einem Steuerberater entschieden.
Stand & Quellen
Stand: 08/2026
- § 14 GewO (Anzeigepflicht) und § 138 AO (Anzeigepflicht bei Betriebseröffnung, elektronische Übermittlung): gesetze-im-internet.de
- §§ 22f, 25e, 27a, 19, 20 UStG (Aufzeichnungspflichten, Marktplatzhaftung, USt-IdNr., Kleinunternehmer, Ist-Versteuerung): gesetze-im-internet.de
- § 3 IHKG (Beitragsbefreiung Kleingewerbe und Existenzgründer): gesetze-im-internet.de/ihkg
- Bundeszentralamt für Steuern – USt-IdNr. und Bestätigungsverfahren: bzst.de
- ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: elster.de
