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Anmeldung & Stammdaten: Gewerbe, Fragebogen, USt-IdNr.

Gewerbeamt, ELSTER-Fragebogen, USt-IdNr. und IHK – in der richtigen Reihenfolge, ohne Kontosperre.

Guide 3 6 Min Stand 08/2026 frei lesbar
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag stellt die allgemeine Rechtslage zum Stand 08/2026 dar. Er berücksichtigt weder deinen konkreten Sachverhalt noch deine Vertragsgestaltung und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Eine Prüfung einzelner Sachverhalte findet auch in unseren Foren, Chats und Support-Kanälen nicht statt. Rechtsprechung und Gesetzgebung ändern sich; für die Aktualität nach dem genannten Stand wird keine Gewähr übernommen.

Worum geht's

Anmelden ist der einfache Teil. Teuer wird es bei den Stammdaten danach: Marktplätze haften nach § 25e UStG für die Umsatzsteuer ihrer Händler und schalten dich ab, sobald die USt-IdNr. fehlt oder Name, Adresse und Rechtsform nicht exakt zu den Daten des Finanzamts passen. Ein Buchstabe Abweichung reicht für eine Verkaufssperre mitten in der Saison.

Schritt für Schritt

1. Gewerbe anmelden (§ 14 GewO)

Zuständig ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde, in vielen Kommunen inzwischen online. Anzuzeigen ist der Beginn des Betriebs – laut Gesetz "gleichzeitig", also nicht Wochen später.

Was du mitbringst:

Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung automatisch weiter an Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft und Statistikamt. Du bekommst also Post, auch wenn du nichts weiter tust.

2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER

Pflicht, elektronisch, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1b i.V.m. Abs. 4 AO). Papierform nur auf Antrag in Härtefällen. Warte nicht auf ein Schreiben des Finanzamts – die Frist läuft ohne Aufforderung.

Die Felder, an denen es hängt:

FeldWorum es geht
Umsatz- und GewinnschätzungFür das laufende und das folgende Jahr. Grundlage für Vorauszahlungen und für die Kleinunternehmer-Prüfung.
Kleinunternehmerregelung § 19 UStGGrenzen: 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt die feste Grenze von 25.000 Euro, nicht die 100.000 Euro. Massgeblich ist der tatsächlich erzielte Gesamtumsatz – es gibt weder eine Prognose noch eine Hochrechnung auf ein volles Jahr. Überschreitest du die 25.000 Euro, endet die Kleinunternehmerregelung sofort: Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung.
Ist- oder Soll-VersteuerungIst-Versteuerung (§ 20 UStG) heisst: Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang. Auf Antrag möglich bis 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Soll-Versteuerung ist der Regelfall.
USt-IdNr. beantragenHäkchen im Fragebogen setzen, dann vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer nach § 27a UStG. Das ist der wichtigste Klick des ganzen Formulars.
Bankverbindung / SEPA-MandatFür Erstattungen und Vorauszahlungen.
GewinnermittlungsartFür Einsteiger in der Regel Einnahmenüberschussrechnung.

Zur Kleinunternehmer-Entscheidung: Es gibt keine Antwort, die für alle passt. Massgeblich sind deine erwartete Umsatzhöhe, der Anteil an Vorsteuer aus Wareneinkauf und Gebühren, deine Kundenstruktur und ob du Waren aus dem EU-Ausland beziehst. Der Verzicht auf § 19 UStG bindet dich mehrere Jahre – die genaue Bindungsfrist steht in § 19 UStG, kläre sie vor dem Häkchen. Die Kriterien im Detail stehen im Guide Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung, die Entscheidung selbst gehört mit einem Steuerberater besprochen.

3. Steuernummer und USt-IdNr. abwarten

Das Finanzamt vergibt die Steuernummer, das BZSt die USt-IdNr. (Format DE plus neun Ziffern). Rechne mit einigen Wochen. Ohne beide Nummern kannst du auf keinem grossen Marktplatz gewerblich verkaufen.

Wichtig für Kleinunternehmer: Die Marktplätze verlangen die USt-IdNr. unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer ausweist. Kleinunternehmer sein befreit dich nicht von der Pflicht, eine Nummer zu haben.

4. IHK: Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbefreiung

Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung, ein Austritt ist nicht möglich. § 3 IHKG regelt aber zwei Befreiungen:

Die Befreiung läuft nicht immer automatisch. Viele IHKs verlangen ein kurzes Antragsformular. Beitragsbescheid nicht ignorieren, sondern Befreiung beantragen.

5. Stammdaten auf den Marktplätzen: der kritische Teil

Nach § 22f UStG muss der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für jede Lieferung unter anderem aufzeichnen: vollständigen Namen und Anschrift des liefernden Unternehmers, elektronische Adresse oder Website, die vom BZSt erteilte USt-IdNr., die Steuernummer soweit bekannt, Bankverbindung, Beförderungsbeginn und Bestimmungsort, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes, Warenbeschreibung und Transaktionsnummer. Diese Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.

Der Hebel dahinter ist § 25e UStG: Der Betreiber haftet für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Die Haftung entfällt grundsätzlich, wenn dem Betreiber im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige USt-IdNr. nach § 27a UStG vorliegt. Deshalb prüfen Amazon, eBay und Kaufland deine Nummer maschinell gegen die Daten des BZSt – und deshalb sperren sie bei Abweichung sofort.

Was exakt übereinstimmen muss:

Feld auf dem MarktplatzMuss identisch sein mit
Name / FirmierungDer beim Finanzamt und BZSt hinterlegten Bezeichnung – inklusive Zusätzen und Schreibweise
RechtsformDer tatsächlichen Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH)
AnschriftDer Anschrift in den Finanzamtsdaten, nicht der Lager- oder Zustelladresse
USt-IdNr.Der vom BZSt vergebenen Nummer, ohne Leerzeichen

Typische Stolperstellen: Du trägst "Max Mustermann Handel" ein, beim BZSt steht "Max Mustermann". Du nutzt Umlaute mal als "ä", mal als "ae". Du bist umgezogen und hast es dem Finanzamt gemeldet, dem Marktplatz aber nicht. Jedes davon reicht für eine fehlgeschlagene Prüfung.

6. Was danach noch kommt

Verpackungsregister LUCID, WEEE-Registrierung bei Elektrogeräten, Batterieregistrierung und die GPSR-Pflichten sind eigene Registrierungen mit eigenen Fristen. Sie sind im Guide Produkt-Compliance beschrieben. Rechtstexte für den Shop stehen im Guide Impressum, Widerruf, Gewährleistung.

Die teuersten Fehler

Wenn's schiefgeht

  1. Bei Sperre wegen Stammdaten: Deine Daten im Marktplatz-Konto Zeichen für Zeichen mit dem Bescheid des BZSt und dem Schreiben des Finanzamts vergleichen. Die Gültigkeit der Nummer lässt sich über die Bestätigungsabfrage beim BZSt prüfen.
  2. Abweichung korrigieren, dann nachweisen: Falsches Feld im Marktplatz-Konto anpassen. Steht der Fehler beim Finanzamt oder BZSt, dort die Änderung veranlassen und den Bestätigungsbescheid dem Marktplatz-Support als Nachweis hochladen.
  3. Frist verpasst: Fragebogen sofort nachreichen und den verspäteten Eingang kurz begründen. Wer wartet, bekommt geschätzt – und Schätzungen fallen selten günstig aus.
Dieser Guide beschreibt den Ablauf, nicht die für dich richtige Wahl. Kleinunternehmerregelung, Versteuerungsart und Rechtsform gehören mit einem Steuerberater entschieden.

Stand & Quellen

Stand: 08/2026